vom 09.06.2011
Landesjugendring M-V stützt das Engagement gegen die "Extremismusklausel"
Beschluss der Vollversammlung des Landesjugendrings Mecklenburg-Vorpommern e. V. am 09.04.2011
Engagement gegen Extremismus
Der Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern e. V. lehnt generell demokratie- und menschenfeindliche Tendenzen in der Gesellschaft ab. Demokratie, Menschenrechte, Gewaltprävention, Engagement gegen Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung haben in den Jugendverbänden eine hohe Bedeutung. Wir erklären uns solidarisch mit Initiativen gegen Faschismus und Rassismus, die durch ihre gute Arbeit einen wichtigen Beitrag für die Vielfalt und Demokratie in diesem Land leisten.
Die aktuellen Programme der Bundesregierung richten sich nicht nur gegen Rechtsextremismus, sondern auch gegen Linksextremismus und Islamismus. Zugrunde liegen den Programmen Definitionen, die aus Sicht des Landesjugendrings M-V fragwürdig sind. Die Definition des Verfassungsschutzes, die Basis für die Programme ist, eignet sich nicht. Die Definition basiert auf einer formalisierten, ordnungspolitischen Auffassung von Demokratie und Gesellschaft. Eine demokratische Gesellschaft lebt nicht allein von staatlichen Strukturen, sondern von einer aktiven Zivilgesellschaft. Eine offene inhaltliche Auseinandersetzung über gesellschaftsrelevante und kritische Themen wird tendenziell unterbunden.
Der Landesjugendring M-V e. V verwahrt sich dagegen, dass er selbst, seine Mitgliedsorganisationen oder deren Kooperationspartner als „extremistisch“ eingestuft werden.
Der Landesjugendring M-V e. V. lehnt daher die Ausrichtung der von der Bundesregierung neu aufgelegten Förderprogramme „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ gegen Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus sowie die daran geknüpfte Unterzeichnung der sogenannten Extremismusklausel ab.
Die sogenannte Extremismusklausel fördert ein Klima des Misstrauens, auch in die bisher vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem LAGuS oder den Kommunen. Eine Zusammenarbeit, die vom gegenseitigen Vertrauen lebt. Denn grundlegend für die Beurteilung einer demokratischen Gesellschaft sollten die Menschenrechte und somit die Bekämpfung von menschenverachtenden und diskriminierenden Einstellungen sein. Nur so kann über einen institutionellen Rahmen hinaus Demokratie als Alltagskultur und Lebensform gestaltet werden.
Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie die Garantie, eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu gewährleisten ist ohnehin gegeben. Sie wird beispielsweise durch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit nachgewiesen. Eine Kontrolle der potentiellen Partner lehnt der Landesjugendring M-V e. V. ab. Sie geht weit über die Sicherstellung von Zuverlässigkeit und Qualifikationen, die sich aus den allgemeinen Förderbedingungen ergibt, hinaus.
Wir fordern auch die Vertreter_innen der Landesregierung auf, sich gegenüber der Bundesregierung und dem zuständigen Bundesministerium dafür einzusetzen, dass die bislang beantragten Mittel aus dem entsprechenden Bundesprogramm unter Verzicht auf die Abgabe derartiger Erklärungen gewährt werden und deren Abgabe als Fördervoraussetzung aus den entsprechenden Programmen gestrichen werden.
Des Weiteren fordern wir die Bereitstellung von Geldern auf Landesebene, um einen Fachtag zu organisieren, auf dem die „Extremismusdebatte“ kritisch und auf wissenschaftlich und praktisch fundierter Perspektive diskutiert wird.
(Beschlossen mit 32 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen)
Zurück